Berichte

Vom deutschem Boden darf nie wieder Krieg ausgehen!

In Artikel 26 des Grundgesetzes ist zu lesen:

Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

Durch diese Regelung soll verhindert werden, dass unter der Führung mächtiger Menschen oder Vereinigungen andere Länder mit Kriegen überzogen werden. Schreckliche Ereignisse, wie sie beispielsweise die Nationalsozialisten zu verantworten haben, sollen damit der Vergangenheit angehören.
Ein Angriffskrieg ist grundsätzlich verboten. Das Gesetzt bewertet nicht mögliche Gründe für einen Militärschlag gegen ein anderes Land. Das Gesetzt macht hier keine Ausnahmen. Das ist nötig, denn im Zweifelsfall wird jeder noch so schreckliche Diktator einen guten Grund finden, warum der Angriffskrieg, den er führen möchte, berechtigt und legitim ist. Deshalb darf es hier keinen Ermessensspielraum geben. Wer einen Angriffskrieg vorbereitet, handelt … nun ja, eigentlich nicht verfassungswidrig, wie es im Artikel 26 steht, denn es gibt in Deutschland keine Verfassung. Sagen wir er handelt grundgesetzwidrig.

Vor diesem Hintergrund ist nun auch die Beteiligung Deutschlands in irgend einer Form an den Plänen der amerikanischen Regierung zu sehen, einen Militärschlag gegen Syrien zu führen. Dabei handelt es sich gewiss um einen Angriffskrieg, da Amerika bislang nicht angegriffen wurde. Damit kann sich die amerikanische Regierung nicht wehren, sondern nur angreifen. Sogar die Medien sprechen ganz deutlich von einem ANGRIFF:

Countdown für Angriff auf Syrien läuft: Truppenbewegung in Jordanien

Angriff – auch ohne UN-Mandat?

UN-Generalsekretär warnt vor schnellem Syrien-Angriff

Vor einigen tagen besuchte die Bundeskanzlerin Angelika Merkel das ehemalige Konzentrationslager in Dachau um an die Schrecken des Nationalsozialismus und des zweiten Weltkrieges zu gedenken. Sie mahnte, dass die Erinnerungen nie in Vergessenheit geraten dürfen und von Generation zu Generation weitergegeben werden müssen, damit die jungen Menschen wissen, welches Leid von Deutschland ausgegangen ist.

Dachau – Historischer Tag in Dachau: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat am Dienstag das ehemalige Konzentrationslager in Bayern besucht. Das hat noch keiner ihrer Vorgänger im Amt getan.

“Für mich ist es ein sehr besonderer Moment”, sagte Merkel, die bei ihrem Besuch mit Holocaust-Überlebenden zusammentraf. “Die Erinnerung an diese Schicksale erfüllt mich mit tiefer Trauer und Scham.” Die Erinnerung müsse von Generation zu Generation weitergegeben werden. “Junge Menschen müssen wissen, welches Leid von Deutschland ausgegangen ist”, sagte Merkel.[1]

Quelle: Stuttgarter Zeitung

Welch Fügung des Schicksals, dass die Bundeskanzlerin nun die Chance hat, ihren Worten Taten folgen zu lassen. Zweifelsohne wird sie der amerikanischen Regierung keinerlei Unterstützung für einen Angriffskrieg gegen Syrien zusagen. Sie wird keine deutschen Soldaten in den Krieg schicken, keine Waffen liefern, keine Logistikaufgaben übernehmen und natürlich das amerikanische Militär mitsamt der hier stationierten Waffen unverzüglich des Landes verweisen, da sie das Militär andernfalls durch die Bereitstellung von Grund und Boden und auch der Infrastruktur (Wassernetz, Stromnetz, Straßen, …) unterstützen würde und somit auch an der Vorbereitung eines Krieges mit seinen schrecklichen Folgen durch das amerikanische Militär beteiligt ist.


Literaturverzeichnis:
[1]
Nationalsozialismus – Merkel in früherem KZ: Nie mehr wegsehen; dpa; Stuttgarter Zeitung; http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.nationalsozialismus-merkel-in-frueherem-kz-nie-mehr-wegsehen.e61979f9-0fe4-4f52-bde7-d49e31de3015.html; 20.08.2013
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