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    Griechlands Schuldenberg wächst weiter

    Die Propaganda, mit der versucht wird, das bestehende Geldsystem zu schützen und zu stützen, wird mit jedem Tag, der vergeht, absurder und dreister. So ist heute beispielsweise im Online-Portal des Focus zu lesen “Schuldenkrise – Griechenland erzielt erstmals wieder Haushaltsüberschuss”.[1] Damit habe Griechenland eine wichtige Hürde genommen, um auch zukünftig weitere Finanzhilfen zu erhalten.
    Das klingt auf den ersten Blick doch recht gut, oder? Weiter ist dann aber zu lesen, dass es sich um einen sogenannten “Primärüberschuss” handelt. Dabei sind Zinszahlungen, etwa für internationale Hilfskredite und andere Sonderkosten nicht mit eingerechnet. Beachtet man auch diese Kosten, nehmen die Schulden weiter zu.
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  • Berichte

    Geld und Schulden gehören zusammen

    Die Bank of England (BOE) hat in einem Dokument erklärt, wie die Geldschöpfung funktioniert. Sie findet genau so statt wie ich und einige andere es schon lange erklärt haben. Neues Geld wird durch Schulden erschaffen. Wenn ein Kunde einen Kredit von einer Bank bekommt, dann wird durch diesen Prozess neues Geld geschöpft. Schulden auf der einen Seite bewirken ein Guthaben auf der anderen. So funktioniert die Geldschöpfung.


    Weiterlesen: BOE bestägt, Geld wird durch Schulden geschöpft
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    Schäubles Fantasien von einem Haushalt ohne Neuverschuldung

    Finanzminister Schäuble will im nächsten Jahr das erreichen, was Franz Josef Strauß 1969 zum letzten Mal gelang: ohne neue Schulden auskommen. Der Plan könnte dank mehrerer günstiger Umstände glücken.[1]

    Quelle: Die Welt

    Das vorhandene Geld wurde in Umlauf gebracht, indem bei Banken Kredite aufgenommen wurden. Für diese Kredite werden Zinsen fällig. Auch wenn der aktuelle Zinssatz verhältnismäßig niedrig sein mag, kommt hier doch eine beachtliche Summe an Zinsforderungen zusammen.
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    Das transatlantische Freihandelsabkommen

    Le Monde diplomatique – die französische Zeitung für auswärtige Beziehungen – bezeichnet das transatlantische Freihandelsabkommen TAFTA (Transatlantic Free Trade and Investment Agreement) als „Staatsstreich in Zeitlupe”. In geheimen Verhandlungen wird es von den mächtigsten Konzernen der Welt, die von 600 Industrieverbänden vertreten werden, vorbereitet.
    Dabei wird der Mensch „wie ein Konsumgut betrachtet, das man gebrauchen und dann wegwerfen kann”, schreibt Papst Franziskus im Evangelii Gaudium und fügt hinzu: „Diese Wirtschaft tötet”. Sie tötet die Würde, die Freiheit und den Sinn des Lebens der meisten Menschen.
    Vielleicht hat Benito Mussolini den Begriff Faschismus passend definiert: „Die Fusion zwischen Großkonzernen und Staaten”.

    Quelle: http://www.wissensmanufaktur.net/freihandelsabkommen
    PDF: http://www.wissensmanufaktur.net/media/pdf/Freihandelsabkommen.pdf
    YouTube: www.youtube.com/watch?v=rS4UxqsQmVY
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    Zensurheberrecht

    Vor jeder Wahl werben die Parteien mit blumigen Floskeln, dass wir wählen gehen sollen. Als “Nichtwähler” muss man sich so einige Vorwürfe anhören. Um aber wählen gehen zu können, muss man informiert sein, andernfalls kann man sich kein fundiertes Urteil bilden. Nun steht man vor dem Problem, dass viele wichtige Dinge von den Politikern im Geheimen hinter verschlossenen Türen besprochen wird. Folglich können wir uns über wesentliche Inhalte der Politik nicht informieren.
    Damit aber nicht genug. Selbst Dokumente, die eigentlich jeder Bürger einsehen darf, werden uns mitunter vorenthalten, wie das folgende Beispiel drastisch zeigt:
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  • Literaturempfehlungen

    Deutschland Verbrecherland?

    Deutschland Verbrecherland?
    Unser Leben ist umfassend durch Gesetze reglementiert. Diese Gesetze sind so umfangreich, komplex und mitunter widersprüchlich, dass selbst ein Anwalt oder ein Richter nicht mehr in der Lage ist, alle Gesetze zu kennen, zu verstehen und korrekt anzuwenden. Bei jeder Handlung, die wir unternehmen oder unterlassen, kann es sein, dass wir gegen Gesetze und Vorschriften verstoßen. Zum Glück fällt nicht jedes Vergehen auf, denn dann käme die Justiz nicht mehr mit dem Verhängen von Strafen nach.
    Leider ist es aber so, dass ein Online-Händler, der einen vorgeschriebenen Hinweis im Impressum vergessen oder einen Hinweis zuviel in der Widerrufsbelehrung stehen hat, mit teuren Abmahnungen und unverschämten Unterlassenserklärungen rechnen muss, während manch ein Intensivtäter (laut Statistik sehr häufig mit Migrationshintergrund), der immer wieder von der Polizei wegen schwerer Verbrechen aufgegriffen wird, nur lächerliche Strafen erhält. Banden aus Osteuropa können hier erpressen, betrügen, rauben und brandschatzen, ohne mit ernsthaften Sanktionen rechnen zu müssen. So nehmen Trickdiebe ältere Menschen aus oder schicken Kinder auf Diebestouren in die Einkaufsstraßen, wohlwissend, dass sie nicht strafmündig sind.
    In seinem Buch “Deutschland Verbrecherland?” gibt der ehemalige Staatsanwalt Egbert Bülles den geneigten Lesern Einblicke in die skurrile Welt der Justiz und zeigt, wie Mitglieder großer Verbrecherorganisationen in Deutschland mit Samthandschuhen angefasst werden. Der Autor macht aber auch darauf aufmerksam, mit welchen personellen, finanziellen und technischen Schwierigkeiten die Strafverfolgungsbehörden zu kämpfen haben und wie Anwälte der Kriminellen deren Taten decken, indem sie Gerichtsverhandlungen so lange torpedieren, bis die Richter bereit sind, den Verbrechnern beim Strafmaß entgegenzukommen.
    Ein Thema, das im Buch immer wieder aufgegriffen wird, ist die Vorratsdatenspeicherung. Egbert Bülles legt dar, dass die Verbindungen zwischen den Mitgliedern krimineller Organisationen mit längerfristig gespeicherten Telekommunikationsdaten nachvollzogen werden kann und es so möglich wird, an die Hintermänner zu kommen. Er beklagt, dass diese für die Ermittlungen so wichtige Daten aus Datenschutzrechtlichen Gründen nur kurz gespeichert werden und häufig schon wieder gelöscht sind, wenn die Behörden einem Verbrecherring auf die Schliche gekommen sind und nachträglich die Verbindungen zwischen den Mitgliedern erforschen möchten, welche ihre Kommunikation zudem durch das schnelle Wechseln von Handys und SIM-Karten verschleiern.
    Dem Leser stellt sich bald die Frage, ob es nicht vielleicht besser wäre, diese Daten aller Telefon- und Internetnutzer länger zu speichern, vielleicht sogar über Jahre. Leider wird im Buch aber auch deutlich, dass die Ganoven, die mit Hilfe dieser Daten von den Ermittlern ins Visier genommen werden können, dann häufig nicht festgenommen werden, weil sie längst wieder im Ausland sind. Und wenn die Täter doch einmal hinter Gitter landen, wird der Aufenthalt nicht sehr lange dauern. Manch ein Täter wird trotz schwerer Verbrechen am Ende der Verhandlungen mit einer Bewährungsstrafe frei gelassen und erhält sogar noch eine finanzielle Entschädigung, weil er zu lange in Untersuchungshaft festgehalten wurde.
    Für eine solch lasche Verbrechensbekämpfung lohnt es wohl kaum, die Daten von Millionen Bürgern auf Verdacht zu speichern. Diese digitalen Vorratsdaten wecken zudem sogar ganz und gar unredliche Begehrlichkeiten, können sie doch finanziell lukrativ verwendet werden. Um einen potentiellen Missbrauch zu verhindern, gibt es zwar den sogenannten Richtervorbehalt, aber dieser erwies sich bislang als wenig zuverlässig. Der Richtervorbehalt soll sicherstellen, dass die Kommunikationsdaten nicht missbräuchlich verwendet werden. Es ist beispielsweise nicht einfach so erlaubt, die Postanschrift eines Anschlussinhabers zu ermitteln, der zu einer bestimmten Zeit mit einer ihm zugeordneten Internetadresse auf eine Webseite zugegriffen hat. Wie wenig aber dieser Richtervorbehalt als “Schutz” geeignet ist, zeigt ein aktueller Fall. So schickte jüngst ein Anwalt kurz vor Weihnachten 2013 im Auftrag windiger Geschäftsleute Abmahnungen an zehntausende Menschen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen für das anschauen von Pornofilmen im Internet. Ob es sich in diesen Fällen tatsächlich um Urheberrechtsverletzungen handelt, ist mehr als fragwürdig. Vielmehr dürfte es sich lediglich um das legale Zwischenspeichern von Videoströmen zum Abspielen handeln. Im schlimmsten Fall um eine legale Privatkopie. Zum Verständnis: Wenn dieses Verhalten illegal wäre, würden sich jeder Internetnutzer schon strafbar machen, wenn er irgend eine Internetseite auch nur aufruft. Für jeden Zeitungsartikel, den er im Internet ließt und jedes Video, dass er in der offiziellen und mit rundfunkgebühren finanzierten Mediathek der öffentlich-rechtlichen Sender anschaut, könnte er abgemahnt werden.
    Das wussten wohl auch die Abmahner, weshalb sie ihr Anliegen etwas verschleierten. Was vorgefallen ist und wie die Abmahner vorgegangen sind, kann hier nachgelesen werden: Geldmaschine Streaming-Abmahnung – Anwaltsschreiben aus Regensburg schüchtern tausende Internet-Nutzer ein.
    Da es (naheliegenderweise) legal ist, Videos auch nicht offensichtlich illegalen Quellen anzuschauen, besteht eigentlich kein Rechtsverstoß und damit auch kein Grund, die Postanschriften für die Zusendung von Abmahnungen freizugeben. Aus diesem Grund wurde zwar nicht behauptete, wohl aber suggeriert, dass es sich bei den Taten um illegales Filesharing handelt, bei dem die Benutzer die Videos selbst zum Tausch anboten. Wie die Firmen überhaupt an die Internetadressen kamen ist auch nach Veröffentlichung des Gutachtens der verwendeten Software nicht zuverlässig nachvollziehbar. Möglicherweise wurden die Internetadressen illegal ermittelt. Die Unstimmigkeiten und auch die Tatsache, dass die Anfrage für die Freigabe von zigtausend Adressen auf eine möglicherweise illegale Massenabmahnung hinweist (die Anfrage für die Freigabe von mehr als gerade einmal 100 oder 200 Adressen giltdurchaus schon als verdächtig), hinderten die betroffenen Richter nicht daran, die Abgabe der Adressen zu genehmigen.
    Erst als Internetnutzer begannen die mysteriösen Hintergründe, Abläufe und Zusammenhänge in diesem Abmahnfall in Eigenarbeit zu ermitteln und die Zeitungen zumindest auf ihren Webseiten darüber berichteten, wurden die Behörden aufmerksam. Die Reaktionen hielten sich aber in Grenzen. Anstelle von schnellen Hausdurchsuchungen um Beweise zu sichern und dem Einfrieren der Konten schickte man erst einmal Warnungen in Richtung der Abmahner. Diese hatten mittlerweile genug Zeit, ihre Gewinne in Sicherheit zu bringen und weitgehend von der Bildfläche zu verschwinden. Die Opfer der Abmahnungen, die schon bezahlt haben, werden ihr Geld nicht wiedersehen und diejenigen, die ihrerseits einen Anwalt einschalteten, mussten auch dafür bezahlen.
    Aus diesen Erfahrungen kann man schließen: Selbst wenn die Vorratsdaten genutzt werden sollten, um Kriminelle zu fassen, werden diese kaum mit ernsthaften Strafen rechnen müssen. Dafür kann die Vorratsdatenspeicherung für die normalen Bürger, die keine kriminellen Absichten haben, zur Falle werden. Zigtausend Menschen wurden mit der Herausgabe der Adressen an die Abmahner an den Pranger gestellt und sollten eine hohe Strafe zahlen und zudem eine Unterlassenserklärung unterzeichnen. Dabei haben diese Menschen nichts unrechtmäßiges getan. Es ist sogar nichteinmal sicher, dass die Betroffenen tatsächlich diese Videos sahen. Und wenn sie die entsprechende Internetseite kontaktierten, wurden sie möglicherweise sogar ohne deren Wissen dorthin geleitet.
    Bei diesem Fall deutet alles auf einen großen Betrug hin, der nur funktionierte, weil die Verbindungsdaten gespeichert werden und weil Richter, denen es offensichtlich an Fachkompetenz mangelt, die Daten freigaben, während die wirklich Kriminellen noch immer frei herumlaufen. Da stellt sich schon die Frage, ob es wünschenswert ist, Verbindungsdaten über einen längeren Zeitraum zu speichern. Diese Informationen könnten zwar die Ermittlungen in verzwickten Fällen organisierter Kriminalität erleichtern oder sogar überhaupt erst ermöglichen, aber solange nicht sichergestellt ist, dass die Daten wirklich nur zur Verfolgung richtiger Straftaten verwendet werden und die Kriminellen dann auch einer gerechten Strafe zugeführt werden, sollte auf dieses Instrument verzichtet werden. Die Gefahr des Missbrauchs überwiegt möglicherweise dem Nutzen für die Gesellschaft.

    Titel: Deutschland Verbrecherland?
    Untertitel: Mein Einsatz gegen die organisierte Kriminalität
    Autor: Egbert Bülles
    Seiten: 297
    Verlag: Econ
    Veröffentlichung: 11.10.2013
    Sprache: Deutsch
    ISBN-13: 978-3-430-20159-9
    Preis: 18,99 Euro
  • Berichte

    Herr Lanz und Frau Wagenknecht im Streitgespräch

    Man kann zu dem Eindruck kommen, dass Markus Lanz ein Moderator mit eher mäßigem Talent und beschränkten Fähigkeiten zu sein scheint, wenn man die Berichte beispielsweise über seine Moderationen von “Wetten dass …?” verfolgt. Und auch in der nach ihm benannten Talksendung, die am 16. Januar, im ZDF zu sehen war war, gibt sich Lanz alle Mühe, seinen schlechten Ruf zu bestätigen.
  • Berichte

    Warum benötigen wir ein permantenes Wirtschaftswachstum

    Im Artikel “Europa bremst Wirtschaft – Deutschland 2013 nur mit Mini-Wachstum“, der bei Focus Online erschien, wird einmal mehr die bedingungslose Forderung nach dem Wachstum der Wirtschaft deutlich. So ist zu lesen:

    Die deutsche Wirtschaft ist 2013 so schwach gewachsen wie seit 2009 nicht mehr. Das Bruttoinlandsprodukt legte lediglich um 0,4 Prozent zu. Ohne den starken Konsum sähe es noch schlechter aus.[1]

    Quelle: Focus Online

    Die Aussage ist klar. Wirtschaftswachstum: gut. Kein Wirtschaftswachstum: schlecht. Es wird aber wie üblich nicht hinterfragt, warum wir dieses Wirtschaftswachstum brauchen. Somit wird auch nicht erwähnt, dass die Forderungen nach dem Wachstum nicht mit steigenden Bedürfnissen der Menschen begründet ist, sondern hauptsächlich auf dem Zwang durch den Zinseszins basiert. Zins und Zinseszins erzwingen eine wachsende Verschulung, da nur so das Geld entsteht, das den Zinsnehmern Jahr für Jahr zusätzlich zusteht. Neue Kredite gibt es aber nur, wenn man den Banken Sicherheiten bietet oder Geld für den Auf- oder Ausbau eines potentiell lukrativen Geschäftsmodells benötigt.
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  • Berichte

    Durch das freie Internet nehmen die Konzerne uns die Freiheit

    Viele Betriebssysteme und Anwendungsprogramme, wie Spiele oder Bürosoftware sind mittlerweile nur noch nach einer Aktivierung über das Internet und in einigen Fällen per Telefon benutzbar. Manche Software setzt sogar eine permanente Internetverbindung voraus oder verlangt, dass man vor der Installation die Antivirensoftware und die Firewall abschaltet.

    Max Payne – Sicherheitssoftware vor der Installation deaktivieren

    Die Hersteller der Software haben so theoretisch die Möglichkeit, das Verhalten der Nutzer umfassend zu verfolgen, zu protokollieren und auszuwerten. Sie können auch nach eigenem Ermessen weitere Inhalte auf dem Rechnern der Kunden installieren oder die gekaufte Software aus der Ferne deaktivieren. Wie lange wird es wohl noch dauern, bis Kriminelle die Update-Mechanismen der Software “vertrauenswürdiger” Firmen nutzen, um unter deren Namen Schadsoftware zu verteilen? Die Server mit den Benutzerdaten für die Online-Anmeldung werden bereits häufig Ziel von Angriffen. Die Risiken werden für die Benutzer immer größer, je mehr die Konzerne ihre Kunden ans Internet fesseln.
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  • Berichte

    Haushaltsstreit in den USA und die Folgen für die Welt

    Mittlerweile berichten auch die Mainstream-Medien über die drohende Gefahr eines Zusammenbruchs des amerikanischen Geldsystems. Der US-Haushaltsstreit und der drohende Staatsbankrott ist in aller Munde. Ergänzend sollte jedoch erwähnt werden, dass die amerikanische Regierung lediglich keine neuen Schulden aufnehmen darf. Das vorhandene Geld bleibt in Umlauf, vereinfacht ausgedrückt. Wo also ist das Problem? Wenn letztes Jahr genug Geld vorhanden war, dann ist es doch auch dieses Jahr der Fall, oder?
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    Zweitwohnungsteuer für Gartenlauben

    Für Gartenlauben wird Zweitwohnungsteuer fällig

    Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat die Praxis einer Gemeinde bestätigt, nach der Zweitwohnungsteuer auf Gartenlauben erhoben werden kann. Für die Steuerpflicht gibt es nur eine Voraussetzung.[1]

    Quelle: Die Welt

    … Nach Auffassung der Richter kommt es für die Steuerpflicht allein darauf an, ob die Gartenlaube aufgrund ihrer Einrichtung als Zweitwohnung genutzt werden kann.

    Dass ein Mensch aber nur an einem Ort gleichzeitig sein kann und somit zu jedem Zeitpunkt entweder nur die Wohnung ODER die Gartenlaube bewohnt, wird dabei nicht berücksichtigt. Den Richter interessierte es noch nicht einmal, ob die betroffene Person überhaupt zeitweise in der Gartenlaube wohnt.
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    Wem dient die Überwachung?

    Der normale Bürger darf sich nicht bewaffnen und muss bei einem Angriff darauf achten, dass er nicht unverhältnismäßig reagiert. Wenn jemand von einem Schlägertrupp überfallen und fast zu Tode geprügelt wird, muss er damit rechnen, dass er rechtliche Probleme bekommt, sollte er einen oder mehrere Angreifer mit einer Pistole erschießen, da eine Pistole durchaus eine unverhältnismäßige Waffe gegen Unbewaffnete darstellt. Ebenso ist natürlich Selbstjustiz verboten.
    In einer zivilisierten Gesellschaft sollte es aber auch nicht nötig sein, mit schwerer Bewaffnung zum Einkaufsbummel zu gehen. Und wenn doch einmal etwas passiert, dann sind Polizei und Justiz dafür da, der Gerechtigkeit zum Erfolg zu verhelfen. In der Theorie. In der Praxis sieht es leider anders aus. Im richtigen Leben sind die Kriminellen unbeachtet der gesetzlichen Regelungen bewaffnet, während die normalen Bürger den Verbrechern wehrlos gegenüber stehen, so wie es das Gesetzt vorsieht. Auf die Hilfe durch Polizei und Justiz kann der normale Bürger aber scheinbar kaum hoffen. Vor allem nicht, wenn es keinen Personenschaden gab, wie mir berichtet wurde. Wenn niemand verletzt wurde, wird die Polizei kaum eingreifen.
    Dies deckt sich auch mit den Aussagen von Reportagen, die ich mir zu dem Thema zu Gemüte führte. Es wurde unter anderem berichtet, dass Taschendiebe, die von der Polizei auf frischer Tat ertappt wurden und den Wachleuten aufgrund vieler Delikte bereits bekannt waren, von den Polizisten laufen gelassen werden mussten, war ich schon etwas überrascht. Überrascht war ich auch darüber, dass die Polizei keine Handhabe gegen ausländische Banden hat, die Goldschmuck fälschen, mit denen sie ahnungslose Bürger betrügen.
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