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Renten und Abgeordnetenpensionen

Ein Arbeitnehmer, der 35 Jahre hart gearbeitet hat und ein monatliches Bruttoeinkommen von 2500 Euro vorweisen kann, muss sich im Alter mit einer Rente von nicht einmal 700 Euro begnügen. Davon kann man schon heute kaum die Miete bezahlen. In Zukunft wird es bei der ständigen Teuerung noch viel weniger reichen. Strom, Kleidung und Essen müssen auch noch finanziert werden. Aber wer hat schon einen Stundenlohn über 14 Euro und das 35 Jahre lang, um dieses Ziel mit einem achtstündigen Arbeitstag überhaupt zu erreichen? So manch einer erhält für seine Arbeit nicht einmal 10 Euro und die Löhne werden beständig weiter gedrückt. Selbstständige, die sich von Auftrag zu Auftrag hangeln können von solchen Einkommen oftmals nur träumen.[1][2]
Besser haben es da die Bundestagsabgeordnete. Die haben schon nach vier Jahren im Bundestag Anspruch auf knapp 700 Euro, wofür der Steuerzahler 35 Jahre arbeiten müsste. Nach acht Jahren können die Abgeordneten sich auf eine Pension von über 1500 Euro freuen und nach 28 Jahren bekommen sie über 5000 Euro im Monat auf das Konto überwiesen. Dafür mussten sie nicht einen einzigen Cent in eine Rentenkasse einbezahlen. Noch einmal zur Erinnerung: der normale Arbeitnehmer, der sein ganzes Arbeitsleben in die Rentenkasse einbezahlt hat, ist nach sieben weiterer Jahre nicht einmal bei 700 Euro monatlich angelangt.[3]
Besonders unfair erscheint dies, wenn man bedenkt, dass ein Abgeordneter nicht einmal an seinem Arbeitsplatz erscheinen muss und auch sonst durchaus ein eher ruhiges Arbeitsleben hat, wie bei der Abstimmung im Bundestag über das neue Meldegesetz ersichtlich wurde.


Literaturverzeichnis:
[1]
?
[2]
?
[3]
Ein Paradies namens Pension; Stern; Jan Rosenkranz; http://www.stern.de/politik/deutschland/politikergehaelter-ein-paradies-namens-pension-1505605.html; 28.08.2009
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