Berichte

Rechtssicherheit bei privaten Mitfahrgelegenheiten gegen Entgelt

Der Umweltschutz ist zweifelsohne wichtig. Genau so, wie wir unsere nähere Umgebung (einigermaßen) sauber halten, um nicht an Krankheitserregern zu sterben, die sich in zugemüllten Straßen entwickeln, sollten wir auch darauf achten, die gesamte Erde zu schonen. Da wundert es nicht, dass wir von Seiten der Politiker immer wieder angehalten werden, uns umweltschonend zu verhalten. Und auch die Industrie springt gerne auf den “Green-Economy”-Zug auf.
Und da sind wir auch schon beim Kern des Artikels. Wie immer geht es nämlich auch beim Umweltschutz eigentlich ums Wirtschaftswachstum. Umweltschutz ist gut, aber nur, wenn er irgendwie der Wirtschaft dient. Tauscht man beispielsweise die Glühlampen gegen Kompaktleuchtstofflampen aus, benötigt man zwar eventuell etwas weniger Energie zum Beleuchten der Wohnung, dafür muss aber im Winter (wenn man besonders (ausgiebig auf Lampen angewiesen ist) die fehlende Abwärme der Glühlampen durch eine andere Form der Heizung ersetzt ersetzen. Im Gesamten wird der Energieverbrauch also nicht so sehr verringert. Für die Industrie entsteht kein großer finanzieller Schaden. Dafür ersetzt man simple Glühlampen, die im wesentlichen aus Glas, Wolfram, einem Metallsockel und etwas Isolator besteht, durch hochkomplexe Kompaktleuchtstofflampen, die zu großen Teilen aus Kunststoff bestehen und viel Elektronik benötigen. Zudem sind Leuchtkörper und Elektronik üblicherweise nicht bautechnisch getrennt, so dass man immer beide Komponenten entsorgen muss, wenn ein Bauteil defekt ist. Das freut die Industrie, da sie nun vergleichsweise teure und aufgrund ihrer Komplexität auch sehr fehleranfällige Produkte verkaufen kann und darüber hinaus sind diese Lampen als Sondermüll zu entsorgen. Das ist aufwändig und teuer.
All dies sollen wir auf uns nehmen, um angeblich die Umwelt zu schützen. Bei diesem vermeintlichen Umweltschutz wird aber scheinbar eher die Industrie geschützt und unterstützt.

Dass Umweltschutz üblicherweise hinter die Interessen der Wirtschaft gestellt wird, wird noch deutlicher, wenn man sich die Mobilität ansieht. Die großen effizienten Konzerne verdrängen immer mehr lokale Handwerker, Dienstleister und Produzenten. Dies dürfte wahrscheinlich auch politisch so gewollt sein. Dadurch, verlagern sich die Einkaufsmöglichkeiten und Arbeitsplätze aber auch immer stärker an zentrale Orte. Diese sind üblicherweise jedoch nicht in der Nähe der Wohnorte und somit müssen die Menschen immer größere Strecken zurücklegen.
Der dadurch aufkommende Individualverkehr stellt jedoch eine große Belastung für die Umwelt dar. Wir müssen uns also Konzepte überlegen, wie man man den Verkehr unter den gegebenen Umständen wieder reduzieren kann. Natürlich wäre die einzig nachhaltig funktionierende Lösung, ein Geldsystem einzuführen, das kein permanentes Wachstum der Wirtschaft durch Zins und Zinseszins erzwingt und zudem wieder die lokale Wirtschaft stärkt. Dadurch würde die Notwendigkeit zur Mobilität abnehmen. Aber diese Option wird nicht geduldet. Auch zukünftig sollen wir durch Zins und Zinseszins immer weiter verschuldet werden und dafür Gegenwerte erarbeiten, mit denen die Kredite zur Bezahlung der Zinsforderungen gedeckt werden können. Die Wirtschaft muss immer weiter wachsen und wir müssen immer mobiler werden.
Unsere Mobilität ist jedoch häufig sehr ineffizient. In ein Auto passen beispielsweise durchaus fünf Menschen. Meistens fahren aber nur ein oder zwei Personen mit dem Fahrzeug. Da liegt die Idee nahe, sich mit anderen zusammenzuschließen, die in die gleiche Richtung möchten und gemeinsam zu fahren. Freunde und Verwandte nimmt man gerne auch unentgeltlich mit. Es ist jedoch eher selten, dass Freunde und Verwandte zur selben Zeit an den selben Ort müssen, so dass solch private Fahrgemeinschaften eher selten sein dürften.
Viel wahrscheinlicher ist es, dass man fremden Menschen aus der Umgebung in den gleichen Ort oder in einen Ort auf dem Weg zum eigenen Ziel müssen. Diese könnte man ja mitnehmen, wenn man mit dem Auto fährt. Selbst für viel Gepäck ist dabei Platz. Dabei gibt es aber ein Problem. Wie erfährt man, wer wann wohin möchte, damit man sich zusammenschließen kann? Hierfür sind Plattformen im Internet eine gute Anlaufstelle. Fahrer können in Datenbanken hinterlegen, wann sie wohin fahren und Menschen, die eine Mitfahrgelegenheit benötigen, sehen dann sehr schnell, ob jemand eine Fahrt anbietet. Ganz ohne Geld wird es aber nicht gehen. Kaum jemand wird einem völlig fremden seine Dienste kostenfrei anbieten. Und auch die Plattformen möchten einen finanziellen Ausgleich für die Vermittlungsdienste. Hier fängt dann das Problem an. Aus einer privaten Fahrt wird dadurch ganz schnell eine gewerbliche Fahrt. Damit man eine solche durchführen darf, benötigt man eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und einen dazugehörigen “Führerschein zur Fahrgastbeförderung”. Geregelt wird dies in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

(1) Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf, wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.

Quelle: Fahrerlaubnis-Verordnung, § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Da die meisten Fahrer eine solche Erlaubnis nicht besitzen und auch kein Gewerbe angemeldet haben und die Einnahmen dementsprechend nicht ordnungsgemäß versteuern, wird die Sache problematisch. Gut, man könnte diese Praxis zum wohle des Umweltschutzes dulden. Was aber, wenn das Wohl der Wirtschaft deutlich wichtiger, als das Wohl der Umwelt?
Derzeit geht die Verkehrsgewerbeaufsicht in Hamburg gegen die Nutzung des Dienstes “Uber” vor vor, der neben angeschlossene Funkmietwagenunternehmen (Uber Black) auch auf private Fahrer mit eigenem PKW (Uber Pop) vermittelt.[1] Dieser Service hat eine große Ähnlichkeit zum offiziellen Taxi-Dienst und stellt eine direkte Konkurrenz für die Taxiunternehmen dar. Da lizenzierte Taxifahrer sehr viel Geld für Genehmigungen, Fahrzeugwartung, regelmäßige Eichung des Fahrpreisanzeigers, Steuern und so weiter zahlen müssen, können sie mit den günstigen Preisen privater Fahrer nicht mithalten. Viele Menschen können und wollen sich aber die Taxi-Preise von 20, 30 oder 40 Euro für die Fahrt von wenigen Kilometern nicht leisten und greifen deshalb gerne auf die kostengünstigeren Privat-Fahrten zurück. Das ist verständlich, zumal die arbeitenden Menschen aus der Mittelschicht (also eine wesentliche Zielgruppe der Taxifahrer) eher ärmer als reicher werden und sich teure Taxi-Fahrten immer weniger leisten können (schließlich müssen die arbeitenden armen Menschen immer größere Geldbeträge in Form von Zinsen Vermögen der an die (nicht unbedingt arbeitenden) Superreichen bezahlten – und die Reichen sorgen bei Taxi-Unternehmen auch nicht gerade für Umsatz, weil sie im Zeitfelsfall mit ihrer privaten Limousine oder ihrem Hubschrauber zum Ziel gelangen).
An dieser Stelle soll es jedoch nicht um Dienste für günstige Taxi-Fahrten gehen, denn bei einem Taxi wird normalerweise auch nur eine Person zum Ziel befördert, was der Umweltbilanz nicht unbedingt zuträglich ist. Interessanter ist die Begründung, mit der gegen den Dienst Uber vorgegangen wird:

Für eine solche Dienstleistung bräuchten die angeschlossenen Fahrer eine Genehmigung. Die meisten Fahrer von „Uber Pop“ sind jedoch Privatpersonen.[1]

Quelle: Focus

Privatpersonen dürfen keine Personen gegen Entgelt befördern, da es sich dann um eine gewerbliche Fahrt handelt. Dies besagt auch die Fahrerlaubnis-Verordnung. Noch einmal zur Erinnerung:

(1) Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf, [..] wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.

Quelle: Fahrerlaubnis-Verordnung, § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Auch bei Fahrten, die über Mitfahrzentralen (oder auf anderem Wege) organisiert wurden, wird gewöhnlich von den Mitfahrenden ein Entgelt an den Fahrer bezahlt. Die Fahrgäste werden also “entgeltlich befördert” und damit bedarf es wie auch bei den Fahrten für den Uber-Dienst einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Folglich dürften solche Mitfahrgelegenheiten rechtlich ähnlich wenig zu halten sein. Damit ergeben sich auch Probleme beim Versicherungsschutz. Kommt es zu einem Unfall, sind die Fahrgäste möglicherweise nicht versichert. Wer als privates Taxi für den Uber-Dienst fungiert und ohne Genehmigung gegen Entgelt Personen befördert, kann Probleme bekommen.[2] Mit der gleichen Begründung könnten Versicherungen dann natürlich auch die Zahlung im Falle eines Schadens bei einer privaten Mitfahrgelegenheit gegen Entgelt verweigern. Vielleicht ist es sogar problematisch, wenn man Arbeitskollegen morgens mit ins Büro und abends wieder nach Hause mitnimmt. Dies ist schließlich keine private Fahrt< ...

Mit dem Vorgehen gegen den Dienst Uber, der private Taxifahrten vermittelt, werden auch gleich die Mitfahrgelegenheiten auf rechtlich unsicheres Gebiet gestellt. Zukünftig sollte man sich also sehr genau überlegen, ob man einen privaten Fahrdienst gegen Entgelt in Anspruch nehmen möchte. Im Zweifelsfall fährt man besser mit einem eigenen Auto (wenn möglich). Taxen und öffentliche Verkehrsmittel sind häufig keine Alternative, da sie zu teuer sind und man kaum Gepäck mitnehmen kann.


Literaturverzeichnis:
[1]
Hamburg macht es vor – Weitere Großstädte wollen Taxi-App "Uber" verbieten; mz; Focus; http://www.focus.de/finanzen/news/sofortige-untersagungsverfuegung-hamburg-verbietet-die-fahrgast-app-uber_id_4015787.html; 25.07.2014
[2]
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