Berichte

Passierscheins A 38: Hürden bei der Lokaleröffnung in Wien

Im Zeichentrickfilm „Asterix erobert Rom“ müssen Asterix und Obelix den „Passierscheins A 38“ aus der Präfektur, dem „Haus, das Verrückte macht“ besorgen. Dabei werden sie für ein Antragsformular kreuz und quer durch den Gebäudekomplex von einem Beamten zum nächsten geschickt, die sich alle dafür als nicht zuständig ausgeben.
Solche Einrichtungen, welche die Menschen verrückt machen, gibt es leider auch im echten Leben. Es wird wohl kaum jemanden in Deutschland und den umliegenden Ländern geben, die nicht von den Schikanen betroffen ist. Der Wahnsinn fängt schon bei der Steuererklärung an und steigt ins Absurde, wenn man versucht, ein Unternehmen zu gründen. Irgendwann ist der Jungunternehmer mehr damit beschäftigt, mehr oder weniger absurde Vorschriften zu lernen und umsusetzen, als dass er Zeit für die eigentliche Arbeit findet.

So erging es auch einem Unternehmer in Österreich, der ein Lokal in Wien eröffnete.

Als Nächstes gründete ich dann das Unternehmen und beantragte eine Steuernummer. Das Bezirksfinanzamt rief mich an und lud mich ein, zu einem Termin vorbei zu kommen. Da erklärte man mir dann, dass ich nachweisen müsste, dass mein Unternehmen keine „Scheinfirma“ sei und Rechnungen vorlegen sollte. Das konnte ich nicht, denn ich hatte ja noch nicht einmal mit dem Bau des Lokals begonnen. Einige Anrufe und Diskussionen später fragte mich der Beamte, ob ich denn schon Visitenkarten hätte und dann „Schicken ‘s mir bitte eine Visitenkarte für meinen Unterlagen, das reicht dann schon als Nachweis, dass ihre Firma nicht nur am Papier (sic!) existiert“.

Am 6. Tag [nach der Eröffnung] kam das Marktamt. Es war zu den Planungsbesprechungen nie erschienen und fordert nun, dass wir die Zwischendecke in der Küche umbauen sollten. Leider war das auch mit dem Umbau von Sprinklerköpfen verbunden. Wir mussten auch 35 € Strafe zahlen, weil wir die Öffnungszeiten außen noch nicht angeschrieben hatten. Mein Ersuchen, doch 6 Tag nach Eröffnung von dieser Strafe abzusehen half nicht. Beim nächsten Besuch des Marktamts zahlten wir wieder 35 € Strafe, weil wir kein „An Jugendliche wird kein Alkohol ausgeschenkt“-Schild ausgehängt hatten. Auch diesmal half der Hinweis, dass wir gar keinen Alkohol verkauften, ja nicht einmal verkaufen durften, nicht.

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Registrierkassenpflicht oder das Raunzen ist der Wirte Gruß
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