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Mangelnde Kenntnis des Geldsystems führen zu fragwürdigen Gerichtsurteilen

Da Banken im Falle einer Kreditvergabe das Geld im Moment der Vergabe “aus dem Nichts” schöpfen und (derzeit) lediglich ein Prozent als Mindestreserve vorhalten müssen, entsteht der Bank in der Regel kein großer Schaden, wenn der Kredit nicht getilgt wird. Nimmt ein Bankkunde einen Kredit von 100.000 Euro auf, schreibt die Bank dem Kunden diesen Betrag einfach auf sein Konto gut und vermerkt sich die Zahl als Forderung gegenüber dem Kunden.
Wenn nun ein Kredit nicht ordnungsgemäß getilgt wird, hält sich der Schaden bei der Bank also in überschaubaren Grenzen, da nahezu die gesamte Summe durch die Bank ohne Aufwand oder Risiko durch eine simple Buchung im Moment der Kreditvergabe erzeugt wurde. Kommt es nun aber zu einem Rechtsstreit, weil der Kreditnehmer den Kredit nicht tilgen kann, wird die Bank einen Schaden in voller Höhe geltend machen und entsprechend hoch wird auch das Strafmaß ausfallen. Dass der Tatsächliche Schaden aber deutlich geringer ist wird von der Justiz nicht berücksichtigt. Und auch bereits geleistete Zinszahlungen werden ignoriert, die den Schaden und damit das mögliche Strafmaß weiter reduzieren würden.

Quelle: http://www.youtube.com/watch?v=nHMq_PFkrho
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