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Die Rundfunkurteile sind ein Witz

Von Seiten der Drogeriekette Rossmann wurde die Rechtmäßigkeit der aktuellen Form der Rundfunkbeiträge angezweifelt, da sie beispielsweise Unternehmen mit vielen Filialen höher belastet, als ein Unternehmen mit identischer Mitarbeiterzahl aber weniger Filialen. Wieso überhaupt für Arbeitsplätze eine Rundfunkgebühr zu entrichten ist, erschließt sich vermutlich nur den Menschen, die mit viel Fantasie gesegnet sind. Schließlich werden die meisten Angestellten nicht dafür bezahlt, dass sie während der Arbeitszeit Fernsehen schauen. Und wenn sie doch am Arbeitsplatz Fernseher oder Radio einschalten, haben sie dafür ja bereits in Form der Haushaltsabgabe bezahlt (die wenigsten Angestellten und Arbeiter werden Obdachlos sein und müssen dann keine Haushaltsabgabe zahlen) und dürften damit rund um die Uhr durchs öffentlich-rechtliche Fernsehprogramm zappen oder Radiosendungen anhören. Es ist also schwer einzusehen, warum noch einmal dafür bezahlt werden muss, nur weil das Programm an einem anderen Ort als dem Wohnsitz konsumiert wird. Im Zeitalter des Mobilfunks passen ortsgebundene Dienste ohnehin nicht so recht ins Bild einer modernen Kommunikationsgesellschaft.
Obwohl also einiges gegen diese Form der Rundfunkgebührenerhebung spricht, haben die Verfassungsgerichtshöfe von Bayern und Rheinland-Pfalz (wenig überraschend) entschieden, dass der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist. Nun gibt es in Deutschland keine Verfassung, man kann also strengenommen auch nicht entscheiden ob etwas verfassungsgemäß ist oder nicht, aber vermutlich ist mit dieser Aussage einfach gemeint, dass die Gebühren dem aktuellen Rechtsverständnis entsprechen und keine Gesetze brechen. Diese Beurteilung der Richter war zu erwarten, denn es würde wohl kein Richter wagen, das Finanzierungskonzept der mächtigen öffentlich-rechtlichen Sender in Frage zu stellen.

Der Rundfunkbeitrag wird verfassungsrechtlich abgesegnet von A bis Z. Die Botschaft lautet: Welche Einwände auch immer es gegen den Rundfunkbeitrag geben könnte – grundsätzliche oder im Detail -, wir wischen sie vom Tisch.[1]

Quelle: FAZ

Da dies aber mehr als fragwürdig ist, viel es den Richtern natürlich nicht leicht, ihre besondere Auffassung von “Rechtmäßigkeit” nach Außen zu kommunizieren. Sonderlich viel Mühe gaben die Richter sich dabei aber auch nicht. Sie beriefen sich einfach darauf, dass der Beitrag keine Steuer ist, sondern eine Abgabe als Gegenleistung für das Programmangebot der Sender. Und in Folge dessen muss scheinbar nicht darauf geachtet werden, dass der Beitrag gerecht ist.

Im Münchner Urteil liest sich das so: Der Rundfunkbeitrag sei keine Steuer, sondern eine Abgabe, die „als Gegenleistung für das Programmangebot des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks erhoben“ werde. Der Vorteil, der damit abgegolten werde, entstehe daraus, „dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in besonderem Maß die Grundlagen der Informationsgesellschaft fördert und einen wichtigen Beitrag zur Integration und Teilhabe an demokratischen, kulturellen und wirtschaftlichen Prozessen leistet“.[1]

Quelle: FAZ

Ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk wirklich “in besonderem Maß die Grundlagen der Informationsgesellschaft fördert und einen wichtigen Beitrag zur Integration und Teilhabe an demokratischen, kulturellen und wirtschaftlichen Prozessen leistet”, wird nicht bewiesen, sondern einfach als Tatsache in den Raum gestellt.

Die Verfassungsrichter behaupten einfach, dass der Rundfunkbeitrag keine Steuer sei – weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Leistung für alle erbringe, die ein Wert an und für sich sei und es keine Rolle spiele, ob man die Programme empfangen wolle oder nicht.[1]

Quelle: FAZ

Übertragen auf diesen Blog würde das bedeuten, dass jeder eine von mir festgelegte Gebühr (keine Steuer, es gibt ja eine konkrete Gegenleistung) an mich bezahlen muss, weil ich in besonderem Maße die Grundlagen der Informationsgesellschaft fördere, indem ich eine Leistung für alle erbringe (jeder kann diesen Blog aufrufen und die Artikel lesen), die schon deshalb ein Wert an sich ist, da der Blog einen Beitrag zur Integration und Teilhabe an demokratischen, kulturellen und wirtschaftlichen Prozessen leistet. Wie auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird mein Blog dadurch zum Teil der Daseinsvorsorge. Widerspruch oder Ausstieg aus dem System ist unmöglich.


Literaturverzeichnis:
[1]
Verfassungsgerichtshöfe – Diese Rundfunkurteile sind ein Witz; Frankfurter Allgemeine Zeitung; Michael Hanfeld; http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/verfassungsgerichtshoefe-diese-rundfunkurteile-sind-ein-witz-12941651-p2.html; Michael Hanf
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