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Dashcam – zulässig oder nicht?

Der Datenschutz ist ein heikles Thema. Entsprechend kontrovers wird derzeit der Einsatz sogenannter Dashcams diskutiert. Jüngst erklärte das Verwaltungsgericht in Ansbach (Franken) den Einsatz der Videokameras, die während der Fahrt permanent das Verkehrsgeschehen aufzeichnen, unter bestimmten Bedingungen für unzulässig.[1]
Dass man nicht einfach alles filmen und die Aufnahmen dann im Internet verbreiten sollte, gebietet schon der Anstand und auch nach dem Gesetzt verletzt man hiermit schnell Persönlichkeitsrechte, wenn Menschen oder personenbeziehbare Dinge, wie etwa Nummernschilder, abgelichtet werden. Allerdings bietet Kameras im Fahrzeug auch die Möglichkeit, einen Unfallhergang zu dokumentieren, so dass die Schuldfrage sich im Nachhinein leichter klären lässt. Ob eine Videodokumentation jedoch als Beweis anerkannt wird, entscheidet im Zweifelsfall ein Richter.
Im Aktuellen Urteil geht es jedoch nicht um die Schuldfrage nach einem Unfall. In diesem Fall hatte ein Autofahrer 22 andere Verkehrsteilnehmer wegen Verkehrsdelikten angezeigt und die Videoaufnahmen als Beweise eingereicht.[2]

Die Anwältin des Mannes erklärte vor Gericht, ihr Mandant fühle sich häufig von anderen Autofahrern genötigt, sodass er sich zum Einsatz der Kamera gezwungen gesehen habe, um Beweismittel zu sichern. Sie bestätigte, dass ihr Mandant, selbst Anwalt, insgesamt 22 Autofahrer wegen Verkehrsdelikten bei der Polizei angezeigt habe. In fünf Fällen habe er seine Dashcam-Aufnahmen der Polizei zur Verfügung gestellt.[2]

Quelle: Der Spiegel

Dies ging dem Richter zu weit und somit untersagte er eine derartige Nutzung.

In dem aktuellen Fall habe der Autofahrer mit seinen Videoaufnahmen andere Verkehrsteilnehmer bei der Polizei überführen wollen. Damit habe er “den persönlichen oder familiären Bereich verlassen, womit das Bundesdatenschutzgesetz Anwendung findet”, urteilte das Gericht.[2]

Quelle: Der Spiegel

Leider gibt es immer wieder Autofahrer, die immer wieder rücksichtslos und absichtlich drängeln und andere Fahrer nötigen oder sogar ausbremsen. Diese Leute stellen eine enorme Gefahr dar und sollten besser zurechtgewiesen oder aus dem Verkehr gezogen werden, bevor sie jemanden verletzen oder gar töten. Die Polizei ist damit hoffungslos überfordert und so ist es durchaus zumindest verständlich, wenn jemand zur Selbsthilfe greift und diese rücksichtlsosen Rüpel meldet.
Die Polizei in Rheinland-Pflaz fordert die Bürger sogar ausdrücklich dazu auf, Zivilcourage zu zeigen und die Sicherheitskräfte bei ihrer Arbeit zu unterstützen:

Mit der Anschlusskampagne “Wer nichts tut, macht mit” will die Landesregierung erneut für mehr Zivilcourage und Bürgersinn werben. Schließlich ist es mit dieser Unterstützung den Sicherheitskräften leichter möglich, Gewalttäter dingfest zu machen und von Gewalttaten betroffenen Mitbürgern zu helfen.[3]

Quelle: Polizei, Rheinland-Pfalz

Und die Polizei in Bayern zeigt Interesse daran, Straftaten zu verhindern, bevor sie geschehen. Kürzlich stellte den Innenminister Joachim Herrmann und die bayerische Polizei eine Prognose-Software in Nürnberg vor. Das System soll berechnen, wo mit hoher Wahrscheinlichkeit Einbrüche zu erwarten sind, damit sich die Polizei entsprechend vorbereiten kann.[4]
Sollte es also nicht möglich sein, das gefährliche Verhalten anderer zu dokumentieren und an die Polizei weiterzuleiten, damit diese solche Autofahrer, die besonders riskant unterwegs sind in die Schranken zu weisen, bevor sie mit ihrer rücksichtslosen Fahrweise andere in schlimme Unfälle verwickeln?
Es ist schwer, hier grenzen zu ziehen. natürlich sollte es nicht so sein, dass in einer Gesellschaft jeder jeden filmt und wegen jeder Kleinigkeit bei der Polizei anschwärzt. Jeder macht mal einen Fehler und vergisst beispielsweise zu blinken. Aber es gibt eben auch einige Leute, Tag für Tag aus niederen Gründen das Leben anderer enorm gefährden. Soll man da wirklich warten, bis etwas schlimmes passiert? Soll man die Beweissicherung durch Videoaufnahmen in einem solchen Fall wirklich untersagen und damit die Rowdys schützen, die auf gefährliche Weise alle möglichen Verkehrsregeln misachten?
Wie ist es, wenn jemand zufällig filmt, wie am Bahnhofsparkplatz ein Passant von Unbekannten niedergestochen, zusammengetreten und ausgeraubt wird? Würde die Polizei dann sagen, dass sie das Video nicht sehen möchte, weil die Persönlichkeitsrächte des Angreifers durch die von ihm unbemerkte Aufnahme verletzt werden? Muss man sich die Einwilligung des Räubers holen, um das Video an die Polizei weiter zureichen? Das wäre absurd.

Aus Sicht des Landesdatenschutzbeauftragten Niedersachsens ist das Urteil zum Einsatz von Autokameras “ein gutes Zeichen für den Datenschutz”. Der Neuen Osnabrücker Zeitung sagte Michael Knaps, Sprecher des Landesdatenschutzbeauftragten Joachim Wahlbrink: “Das Recht, im öffentlichen Raum nicht gefilmt zu werden, wiegt allerdings schwerer als das Recht eines privaten Autofahrers, aus einem diffusen Sicherheitsbedürfnis heraus permanent alles mitzuschneiden.”[5]

Quelle: Golem

Die Menschen, die unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden und sich dann mit Behörden und Versicherungen rumärgern müssen und möglicherweise sogar verletzt werden, dürften eine recht konkretes Sicherheitsbedürfnis haben. Der Staat, der für sich das Gewaltmonopol beansprucht, kann dieses aber nicht bieten. Was kann man auch von einem Staat erwarten, der einen geständigen Vergewaltiger aus der Untersuchungshaft entlässt, weil ihm nicht zugemutet werden dürfe, länger als „angemessen“ in Untersuchungshaft zu sitzen.[6] Hat der Vergewaltiger sein Opfer gefragt, ob es nach der Tat länger als zumutbar unter den Folgen zu leiden hat? Wohl kaum.
In Anbetracht solcher Nachrichten, scheint auf Polizei und Justiz kaum Verlass zu sein. Und so manch ein Unschuldiger wurde zu unrecht eingesperrt. Die Behörden, die für unsere Sicherheit sorgen sollen, sind fehlbar und man kann sich kaum auf sie verlassen. Mitunter schützen sie die Straftäter mehr, als die Opfer. Ist es da verwunderlich, wenn man sich absichern möchte und potentiell gefährliche Situationen dokumentiert?
Eher nicht. Michael Knaps, Sprecher des Landesdatenschutzbeauftragten Joachim Wahlbrink, vertritt jedoch die Auffassung, dass es unangemessen ist, die Autofahrten zu filmen.

Zudem stelle sich die Sinnfrage: “Wenn man statistisch gesehen alle 15 Jahre in einen Unfall verwickelt ist, macht es doch überhaupt keinen Sinn, sozusagen vorbeugend für den Fall der Fälle Tag für Tag alles zu filmen”, sagte Knaps.[5]

Quelle: Golem

Macht es Sinn, eine Brandschutzversicherung abzuschließen, wenn man nichteinmal jemanden kennt, dem jemals das Haus abgebrannt ist? Oder eine KFZ-Haftpflichtversicherung weiterhin zu bezahlen, wenn man schon seit 30 Jahren unfallfrei gefahren ist und niemanden verletzt oder etwas beschädigt hat? Macht es Sinn, beim Fahrradfahren oder beim Motorradfahren einen Helm aufzusetzen, den man nur dann braucht, wenn man auf den Kopf fällt und ihn ansonsten jeden Tag unnötig trägt? Macht es Sinn, alle Bahnhöfe mit Videokameras auszurüsten, nur weil vielleicht mal jemand einen Rentner auf die Gleise schubst? Macht es Sinn, einen Blitzer aufzustellen und alle vorbeifahrenden Autofahrer zu überwachen, weil vielleicht einer zu schnell fährt?

Es sollte jedem Bürger möglich sein, sich beispielsweise durch Videodokumentationen gegen ungerechtfertigte Anschuldigungen zu schützen und seine Unschuld zu beweisen. Grundsätzlich ist das Filmen von öffentlichen Bereichen ohnehin durch die Panoramafreiheit gedeckt. Diese Aufnahmen haben natürlich nichts in einem Online-Videoportal zu suchen, wenn dadurch Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden und sie dürfen auch nicht mit Hilfsmitteln von ungewöhnlichen Positionen aus aufgenommen werden (mit einem Stativ über eine Gartenhecke Filmen ist nicht akzeptabel, aber dies ist entsprechend bereits gesetzlich geregelt). Dem scheint auch das aktuelle Urteil nicht zu widersprechen.
Die Verwendung solcher Aufnahmen aus dem Fahrzeug heraus, um präventiv mehr oder weniger gefährliche Mitmenschen zu melden, ist zwar gegebenenfalls fragwürdig, aber durchaus nicht unbegründet. Hier sieht das Gericht jedoch eine rote Linie überschritten.


Literaturverzeichnis:
[1]
Ansbach – Kamera in Auto verstößt gegen Datenschutz; dpa; Südwest Presse; http://www.swp.de/ulm/nachrichten/vermischtes/Kamera-in-Auto-verstoesst-gegen-Datenschutz;art4304,2746777; 13.08.2014
[2]
Gerichtsurteil zu Videokameras im Auto – Dashcams verstoßen gegen Datenschutzgesetz; mhu/dpa; Der Spiegel; http://www.spiegel.de/auto/aktuell/dashcam-videokamera-verstoesst-gegen-datenschutzgesetz-a-985756.html; 12.08.2014
[3]
WER NICHTS TUT, MACHT MIT; Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz, Ref. 343; Leitstelle "Kriminalprävention"; https://www.polizei.rlp.de/internet/nav/7f4/7f470d73-c9a2-b001-be59-2680a525fe06&_ic_uCon=4c9609bf-dd4f-c001-44b9-4615af5711f8&conPage=1&conPageSize=50.htm; 15.04.2013
[4]
Polizei-Software – Computer-Programm soll Verbrechen vorhersagen; Bayerischer Rundfunk; http://www.br.de/mediathek/video/sendungen/frankenschau-aktuell/einbruch-prognose-software-100.html#tab=bcastInfo&jump=tab; 06.08.2014
[5]
Landesdatenschützer – Bei Dashcam-Nutzung drohen hohe Geldstrafen ; Golem; Achim Sawall; http://www.golem.de/news/landesdatenschuetzer-bei-dashcam-nutzung-drohen-hohe-geldstrafen-1408-108539.html; 13.8.2014, 0
[6]
Zu langes VerfahrenMünchner Justiz pennt – Mutmaßlicher Vergewaltiger muss aus U-Haft entlassen werden; jba/dpa; Focus; http://www.focus.de/regional/muenchen/zu-wenig-personal-bei-der-muenchner-justiz-verfahren-zu-lang-mutmasslicher-vergewaltiger-muss-aus-u-haft-entlassen-werden_id_4049403.html; 09.08.2014
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