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    StVO – Überholen von Radfahrern

    Wenn sich schnelle und langsame Verkehrsteilnehmer eine gemeinsame Fahrbahn teilen, kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Deswegen dürfen langsame Traktoren nicht auf Autobahnen fahren und Autofahrer dürfen nicht durch Ortschaften rasen. Leider müssen dennoch häufig unterschiedlich schnelle Verkehrsteilnehmer die gleiche Fahrbahn benutzen, da nicht genügend Platz für eigene Fahrbahnen vorhanden ist oder der Bau von beispielsweise zusätzlichen Radwegen oder Fahrbahnen für Elektrokleinstfahrzeug zu kostspielig wäre.
    In Tempo-30-Zonen dürfen sogar keine benutzungspflichtigen Radwege ausgewiesen werden. Sie dürfen nur Straßen ohne Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) und Leitlinien (Zeichen 340) umfassen, weshalb auch die Anlage von Schutzstreifen unzulässig ist. Dies führt immer wieder zu Verwirrungen, wenn Markierungen auf dem Bürgersteig einen Radweg vermuten lassen, tatsächlich aber kein Radweg vorhanden ist.
    Dass Radfahrer mit PKWs und LKWs gemeinsam unterwegs sind, gehört somit zum Straßenbild und damit leider auch immer wieder fürchterliche Unfälle bei denen Radfahrer verletzt oder gar getötet werden.
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    Amtliche Veterinäre ignorieren Tierquälerei

    Die technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten, die Erfahrungen und die Bildungschancen würden es der Menschheit heutzutage ermöglichen, in Sicherheit und Frieden zu leben. Gewalt wäre weder gegen andere Menschen noch gegen Tiere notwendig. Dennoch scheint die Welt mit jeden Tag irrsinniger zu werden. Probleme werden nicht mit wissenschaftlichen Herangehensweisen analysiert und gelöst, sondern mitunter völlig plan- und ziellos angegangen. Mitgefühlt ist vielen Menschen ein Fremdbegriff und Augenmaß und Toleranz verlieren zunehmend an Bedeutung.

    Auf der seinen Seite bleiben amtliche Veterinäre, die Tierquälerei nicht verhindern, sondern ignorieren straffrei. So wurden die Verfahren gegen drei Tierärztevon der Staatsanwälte eingestellt. Die Begründung war ebenso bizarr wie typisch: Die Veterinäre, die Vertreter der Behörden auf dem Schlachthof, hätten die Verstöße gar nicht verhindern können.

    Auf der anderen Seite wird gegen einen Mountainbike-Fahrer, welcher sicherlich nur Gutes im Sinn hatte und einem jungen Wildschein das Leben retten wollte, aufgrund des Anfangsverdachts der Jagdwilderei sowie eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ermittelt. Als der Mountainbiker eine Panne flickte, hatte sich ein kleines Wildschwein zu ihm gesellt. Nach 20 Minuten war der Reifen wieder einsatzbereit und das kleine Wildschwein noch immer bei dem Radsportler. Aus Sorge das Tier könnte alleine nicht überleben, habe der Mann es in seinen Rucksack gepackt. Er hatte dann einen Zoo und die Polizei kontaktiert und wird nun schlimmer behandelt, als skrupellose Tierquäler und Veterinäre, die richtige Tierquälerei tolerieren.

    Es mag sein, dass die Ermittlungen nun mal in einem solchen Fall ein ganz normaler Prozess sind und möglicherweise sind strenge Maßnahmen und Vorgehensweisen sinnvoll, um der Tierquälerei Einhalt zu gebieten. Wenn aber – und das wird kein Ausnahmefall sein – Tierquälerei in Schlachthöfen behördlich ignoriert wird, dann sollte im Gegenzug bei offensichtlichen Versuchen, in Not geratenen Tieren zu helfen, mit Augenmaß gehandelt und von unsinnigen Anzeigen und Ermittlungen abgesehen werden.
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    GPS Navigation, eine App zur Straßennavigation von TomTom

    Als die Firma Becker, die Navigationsgeräte herstellt, Konkurs anmeldete und in der Folge Kartenupdates für das Navigationsgerät nur noch umständlich und mit hohen zusätzlichen Kosten verbunden zu erhalten waren, war abzusehen, dass früher oder später eine Alternative zu suchen ist.
    Abgesehen von Einbaugeräten in teureren Fahrzeugen wird es zukünftig vermutlich immer weniger Navigationsgeräte geben. Moderne Smartphones können diese Aufgabe handelsüblicher Navigationsgeräte immer besser erfüllen und sind teilweise sogar besser bedienbar, als die traditionellen Navigationsveräte. Ich habe mich deshalb immer weniger nach herkömmlichen Navigationsgeräten umgesehen und stattdessen die Entwicklung von Apps für Smartphones beobachtet.
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    Corona-Regeln missachtet? Strafen!

    Die Corona-Regeln sind streng und wer sie nicht einhält, muss mit hohen Strafen rechnen. Zumindest, wenn er nicht zur “richtigen Familie” gehört.

    Ein Eis auf einer Parkbank essen, die zu nahe an der Eisdiele steht? 200 Euro Bußgeld pro Person, wie hierzu lesen ist: Paar muss für Eis 400 Euro Strafe zahlen – Eishändler reagiert. 50 Meter Abstand von der Verkaufsstelle sind vorgeschrieben.

    Mindestabstand bei einer Beerdigung mit 500 Familienmitgliedern nicht eingehalten? Keine Strafen, es war eine Roma-Beerdigung, da drücken die Behörden schon mal ein oder zwei Augen zu: Roma-Beerdigung mit 500 Gästen ohne Abstand – keine Strafen.