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    Mann streckt Einbrecher nieder und wird angezeigt

    Nachdem ein 30 Jahre alter Mieter einen Einbrecher, der einen Schraubendreher in der Hand hielt, im Keller des Mehrfamilienhauses entdeckte und ihn mit einem Faustschlag außer Gefecht setzte, wird nun wegen des Verdachts auf Körperverletzung gegen den Man ermittelt, wie der Spiegel berichtete. Es stellte sich später heraus, dass es sich bei dem 17-Jährigen Einbrecher um einen Serientäter handelt, auf dessen Konto laut Polizei mehr als 200 ähnliche Delikte gehen. “Er hätte der Einbrecher festhalten, aber nicht niederschlagen dürfen”, sagte ein Polizeisprecher. Das Gericht müsse nun entscheiden, ob er in Notwehr gehandelt habe.

    In Deutschland hat der Staat das Gewaltmonopol. Darunter versteht man die ausschließlich staatlichen Organen vorbehaltene Legitimation, physische Gewalt auszuüben oder zu legitimieren (Unmittelbarer Zwang). Die Rechtsordnung demokratischer Staaten kennt auch Ausnahmen vom Gewaltmonopol des Staates. Dazu zählt etwa das Recht, sich mit Gewalt gegen rechtswidrige Angriffe zu wehren (Notwehr) und sich vor sonstigen Gefahren zu schützen (Notstand).
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