Wenn amerikanische Geheimdienste die Bundeskanzlerin oder Bürger in Deutschland ausspionieren, sieht der Generalbundesanwalt keinen Bedarf, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.
[1] Wenn aber Journalisten darüber berichten, dass der Verfassungsschutz (was mag dieser schützen, Deutschland hat keine Verfassung) auf Kosten der steuerzahlenden Bürger die Internetkommunikation der Bürger umfassend überwachen möchte, indem massenhaft Internetinhalte erhoben und ausgewertet werden, dann wird knallhart ein Verfahren wegen
Landesverrates gemäß §§ 94 Abs. 1 Nr. 2, 25 Abs. 2, 53 StGB eingeleitet.
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