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    Wenn Finanzproduktverkäufer Sicherheiten bieten müssen

    Wer mehr Geld hat, als er im Moment benötigt, beispielsweise weil er gerade für den verlorenen Job eine Abfindung erhalten hat, kann dies bei einer Bank anlegen. Gerade das Geld aus einer Abfindung infolge eines Arbeitsplatzverlustes sollte natürlich sicher angelegt werden weil man es wahrscheinlich in anstehenden Notzeiten benötigen wird, wenn man nicht schnell eine neue bezahlte Arbeit findet.
    Wenn man sich nun bei einer Bank mit einem Finanzproduktverkäufer (oftmals auch fälschlich Bankberater genannt) unterhält, wird dieser einem versichern, dass die von ihm vorgeschlagenen Anlagen absolut sicher sind. Er möchte schließlich Finanzprodukte verkaufen, beziehungsweise das Geld des potentiellen Kunden für die Bank erhalten. Risiken werden gerne ausgeblendet. Die Frage, was wäre, wenn die Bank Pleite geht, wird kaum ein Finanzproduktverkäufer mit den Worten “Tja, Pech gehabt, dann ist das Geld weg :)” beantworten, sondern eher versichern, dass das Geldinstitut nur Gewinne macht und total super-plus-gut zukunftssicher ist.
    Interessant dürfte es werden, wenn der Kunde sich diese Aussage schriftlich bestätigen und vom Finanzproduktverkäufer unterschreiben lässt. Darauf wird wohl kein Verkäufer einer Bank eingehen. Wenn man den Verkäufer dann noch nach Sicherheiten fragt, die er bieten kann, wird er wohl recht verdutzt aus seinem schicken Anzug mit adretter Krawatte blicken. Dabei ist diese Frage eigentlich recht naheliegend. Wer bei einer Bank einen Kredit aufnehmen möchte, wird schließlich auch entsprechende Sicherheiten vorweisen müssen. Ein Haus, ein Auto, oder was auch immer. Dementsprechend ist es naheliegend, dass auch die Bank, beziehungsweise der Finanzproduktverkäufer Sicherheiten bieten sollte, wenn ein Kunde dem Bankinstitut Geld zur Verfügung stellt. Denn im Prinzip erhält die Bank vom Kunden einen Kredit, wenn jemand Geld bei der Bank einzahlt. Da sollte man schon die Frage stellen dürfen, mit welchen Gütern der Finanzproduktverkäufer haftet. Hat er ein Haus, ein Auto oder ein Boot, mit dem er den Bankkunden entschädigen kann, wenn die Bank das ihr geliehene Geld nicht mehr zurückzahlen kann?
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    Umverteilung von Arm nach Reich bei der GEMA

    Das Jahr 2010 war gut für die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz Gema. Laut Geschäftsbericht hat sie rund 863 Millionen Euro erwirtschaftet und davon 735,9 Millionen Euro an ihre Mitglieder und andere Rechteinhaber ausgeschüttet. Etwa 127 Millionen Euro hat die Gema 2010 selbst verbraucht für ihre mehr als 1000 Mitarbeiter, den Unterhalt der beiden Generaldirektionen in Berlin und München sowie der sieben Bezirksdirektionen. Und die Gehälter des Vorstands wollen schließlich auch bezahlt werden. Der Vorstandsvorsitzende Harald Heker erhielt 484000 Euro, den Vorstandsmitgliedern Rainer Hilpert und Georg Oeller wurden 332000 Euro und 264000 Euro überwiesen. Die pensionsvertraglichen Bezüge der früheren Vorstände betrugen 554000 Euro. Da wundert es nicht, dass frühere Vorstandsmitglieder bis ins hohe Alter auf ihren Stühlen sitzen geblieben sind.

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