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    Pkw-Maut für EU rechtswidrig

    Die geplante Pkw- Maut auf deutschen Straßen ist einem Medienbericht zufolge nach Einschätzung der EU rechtswidrig.[..] Diesen Standpunkt vertritt auch der österreichische Verkehrsminister Alois Stöger, er droht Deutschland mit EU- Klagen.

    Die EU- Kommission stütze sich laut “Spiegel” auf ein Gutachten des juristischen Dienstes der EU. Die Rechtsexperten kommen demnach zu dem Ergebnis, dass die Maut Ausländer diskriminieren würde, da die Gebühr inländischen Fahrzeughalter über die Kfz- Steuer erstattet werden soll. Unterm Strich würden daher nur Ausländer zahlen.[1]

    Quelle: Kronen Zeitung

    Wer in Deutschland ein Fahrzeug angemeldet hat, bezahlt bereits über die Kraftfahrzeugsteuer Geld, das zum Erhalt der Verkehrsinfrastruktur verwendet werden kann (wenn auch nicht unbedingt muss, weil Steuern nicht zwangsweise zweckgebunden erhoben werden). Wenn jetzt jemand die deutschen Straßen verwenden möchte, der in Deutschland keine Kraftfahrzeugsteuer, ist es nur fair und angemessen, wenn er sich dennoch an den Kosten beteiligt. Nun kann man nicht von jedem Ausländer verlangen, dass er für eine Fahrt nach Deutschland für ein Jahr die Kraftfahrzeugsteuer bezahlt. Eine bessere Lösung ist es nun, wenn er eine geringe Gebühr für die Zeit bezahlt, in der er die Straßen nutzt oder nutzen möchte. Wer keine Jahreskarte für den öffentlichen Verkehr hat, der muss halt eine Tageskarte oder einen Einzelfahrschein kaufen, wenn er einmal mit dem Bus fahren möchte. Das ist ganz selbstverständlich und niemand würde sich darüber aufregen. Nur die EU-Politiker finden das System blöd und fordern, dass auch diejenigen, die die Infrastruktur bereits über Steuern finanzieren, auch ein Tagesticket kaufen sollen. Das wäre so, als würde man sagen, nur weil jemand der den öffentlichen Nahverkehr nur einmal nutzen möchte ein Tagesticket kauft, muss jetzt JEDER Inhaber einer Jahreskarte ebenfalls Tagestickets erwerben. Zusätzlich zu seiner Jahreskarte. Aufgrund dieser schwachsinnigen Vorgaben kam man dann auf den juristischen Kunstgriff, auch an die deutschen Autofahrer, der ja im Prinzip zwangsweise “Jahreskarteninhaber “ist, “Einzeltickets” zu verkaufen und im Gegenzug einfach die Kraftfahrzeugsteuer zu reduzieren, also die Gebühr für die “Jahreskarte”, die er dann ja nicht mehr benötigt, zu erlassen.
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