In der Zeitschrift Stiftung Warentest, Finanztest 09/2014 wird darauf hingewiesen, dass die Fahrbahnen seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung 1997 den Radfahrern und den Autofahrern gleichermaßen gehören. Das heißt, dass Radfahrer grundsätzlich auf der Straße fahren dürfen, auch dann, wenn ein Radweg existiert. Radfahrer müssen nur dann zwingend den Radweg benutzen, wenn ein Schild dies vorschreibt (Beispielsweise Verkehrszeichen 237 oder Zeichen 240). Diese Schilder dürfen nur noch dort stehen, wo es wegen “besonderer Umstände zwingend geboten ist” (wobei diese Regel von den Behörden nicht konsequent umgesetzt wurde).
Im Artikel der Zeitschrift wird empfohlen, dass Radfahrer immer die Straße nutzen, wenn dies nicht ausdrücklich verboten ist. Begründet wird dies damit, dass Studien belegen, dass Radfahrer auf den Straßen sicherer unterwegs sind, als auf Radwegen, weil sie dort besser gesehen werden.