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    Fritz ter Meer

    Der Nationalsozialismus war zweifelsohne eine schlimme Zeit. So schlimm, dass man noch Generationen später den Bürgern in Deutschland ein schlechtes Gewissen einredet, selbst wenn sie damals noch nichteinmal geboren waren und somit auch keine Verantwortung für die Verbrechen der Vorfahren tragen können.

    Fritz ter Meer
    Fritz ter Meer; Quelle: Wikipedia[1];
    Lizenz: public domain
    Und wie sieht es mit denen aus, die tatsächlich verantwortlich waren und an den Verbrechen aktiv mitgewirkt haben? Die wurden durchaus mit Samthandschuhen angefasst. Friedrich (Fritz) Hermann ter Meer beispielsweise, war verantwortlich für den Aufbau des I.G.–Farben-Werks bei Auschwitz, in dem zur Substanzprüfung Menschenversuche stattfanden und rund 25.000 Zwangsarbeiter unter grausigen Umständen den Tod fanden. Im April 1945 wurde er festgenommen und im I.G.-Farben-Prozess am 30. Juli 1948 wegen Plünderung und Versklavung im Zusammenhang mit dem KZ Auschwitz III Monowitz als Kriegsverbrecher zu sieben Jahren Haft verurteilt.[2] In Anbetracht seiner schrecklichen Taten, erscheint die Haftzeit von gerade einmal sieben Jahren lächerlich. Solche Menschen müssten lebenslang weggesperrt werden, damit sie keinen weiteren Schaden anrichten können. Wie kann es sein, dass ein Verbrecher, der am Tod von 25.000 Menschen mitgewirkt hat, wieder auf die Gesellschaft losgelassen wird? Einsicht oder gar Mitgefühl und ehrliche Reue kann man hier wohl kaum erwarten. Als Fritz ter Meer im Prozess befragt wurde, ob er die Versuche an Menschen im KZ Auschwitz für gerechtfertigt gehalten habe, antwortete er, dass dies unerheblich gewesen sei: “Den Häftlingen ist dadurch kein besonderes Leid zugefügt worden, da man sie ohnedies getötet hätte.”[2]