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    Die Kabelnetzbetreiber halten ihre großen Hände auf

    Die Kabelnetzbetreiber profitieren davon, wenn möglichst viele Radio- und Fernsehprogramme über ihre Infrastruktur gesendet wird, da sie ihren Kunden dann einen größeren Leistungsumfang bieten können. Je größer das Angebot ist, um so leichter können sie auch höhere Gebühren rechtfertigen. Wobei man gegebenenfalls darüber nachdenken sollte, ob es Sinn macht, für hunderte Programme zu bezahlen, ob man sie nutzt oder nicht – nur weil sie übertragen werden. Aber das ist ein anderes Thema.
    Es wäre also naheliegend, wenn die Kabelnetzbetreiber für die Einspeisung der Signale keine Gebühren von den Rundfunksendern verlangen, schließlich bezahlt schon der Endkunde für den Empfang. Bei der Übertragung der Programme beispielsweise über Satelliten sieht es etwas anders aus. Jeder kann sich eine Satellitenschüssel montieren und die Programme kostenfrei empfangen. Die Gebühren zahlen hier die Rundfunkanstalten bei der Einspeisung. Dennoch möchten die Kabelanbieter, die bereits Gebühren vom Endkunden erhalten, auch noch bei den Programmanbietern die Hand aufhalten.
    Die Öffentlich-Rechtlichen Sender möchten natürlich keine Gebühren für die Verteilung des Programms über die Kabelnetze bezahlen und kündigten entsprechende Verträge. Deshalb übertragen die Kabelnetzbetreiber zunehmend nur noch die Inhalte der Öffentlich-Rechtlichen, zu denen sie gesetzlich verpflichtet sind.[1]
    Das ist ärgerlich, denn wir müssen mit den Rundfunkgebühren das volle Programm der Öffentlich-Rechtlichen bezahlen, können das Angebot aber mitunter nur sehr eingeschränkt nutzen, weil die Inhalte teilweise über das Kabelnetz nicht mehr verbreitet werden.
    Als Endkunde kann man sich nun überlegen, den Kabelanschluss zu kündigen und eine Satellitenschüssel zu montieren. Allerdings ist das nicht immer ohne weiteres möglich. Vor allem in einer Mietwohnung ist man häufig an die vorhandene Infrastruktur und die vorbestimmten Netzbetreiber gebunden. Die Kabelnetzbetreiber können vermutlich auch in Zukunft noch an allen Enden kräftig kassieren. Der Leidtragende ist der Kunde, der zwar immer mehr bezahlen muss aber trotz Überangebot immer weniger zu sehen und hören bekommt.
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  • Berichte

    Besteht noch eine Notwendigkeit für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk?

    Die öffentlich-rechtlichen Sender wurden in einer Zeit gegründet, in der es kaum Rundfunkangebote gab. Das Ziel der gebührenfinanzierten Sender war damals, eine mediale Grundversorgung sicherzustellen. Dieser Gedanke ist mittlerweile obsolet. Wir haben ein Überangebot. Rund um die Uhr werden wir mit Informationen über unzählige Kanäle versorgt. Die Öffentlich-Rechtlichen haben somit ihre Daseinsberechtigung verloren. Oder etwa nicht?
    Die meisten Sender finanzieren sich über Werbeeinnahmen. Das bedeutet, dass sie zum einen die Programme so gestalten müssen, dass sie eine möglichst große werberelevante Zielgruppe erreichen und zum anderen sind sie von den Unternehmen abhängig, die ihre Werbung im Programm platzieren. Das hat zur Folge, dass die Programmqualität mitunter sehr schlecht ist. Hier können die Öffentlich-Rechtlichen einspringen. Durch die Gebühreneinnahmen ist es ihnen möglich, ein hochwertiges Programm zu gestalten, das ohne Werbung auskomme. Somit ist ein gebührenfinanzierter Rundfunk grundsätzlich immer noch sinnvoll. Allerdings sieht es in der Realität anders aus. Die Öffentlich-Rechtlichen platzieren Werbung im Programm und richten die Sendungen auf eine möglichst große Zielgruppe aus. Ein hochwertiges Programm sucht man oftmals vergebens. Die wenigen informativen Inhalte dienen mehr als Alibi. Sie sind die Ausnahme und nicht die Regel.
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