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    Widrige Geschäfte mit Waffen

    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
    (2) Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

    Quelle: Grundgesetz, Artikel 26

    Kriegswaffen werden hergestellt, um sie, sie zu verkaufen, um dadurch Gewinne zu erzielen. Diese Waffen werde aber nur benötigt, wenn es Kriege gibt und Kriege sind nur mit Waffen möglich. Waffen werden also letzten Endes für die Kriegsführung hergestellt und dienen somit dazu, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören. Folglich sind sie verfassungswidrig. Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Da diese Handlungen aber offensichtlich verfassungswidrig sind, kann die Genehmigung auch nur verfassungswidrig sein.

    Was soll man von solchen Gesetzen halten? Abgesehen davon steht im Grundgesetz:

    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

    Quelle: Grundgesetz, Artikel 146

    Eine Verfassung wurde bislang nicht vom Volk beschlossen. Somit gibt es keine Verfassung in Deutschland. Wie kann sich das Grundgesetz dann auf eine solche beziehen? Und wenn es eine Verfassung gäbe, wie kann man sicher stellen, dass sie in FREIER Entscheidung beschlossen wurde? Wer ist denn schon wirklich frei in seinen Entscheidungen? Eine Meinungsbildung ist ohne äußere Einflüsse gar nicht möglich und damit ist eine Meinung auch nicht frei. Fragen über Fragen …
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