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    Ehre, wem Ehre gebührt – und auch dem, dem sie nicht gebührt!

    ad-hoc-news.de berichtete im Zusammenhang mit den Ausrutschern des ehemaligen Verteidigungsministers über einen Offizier bei der Bundeswehr, der bei einer Hausarbeit abgeschrieben haben soll. Damit ist er nicht nur durch die Prüfung gefallen, sondern hat sogar ein Dienstvergehen begangen. So hat das Bundesverwaltungsgericht am 14. November 2001 einen Oberleutnant zum Leutnant herabgestuft, weil er an einer Universität der Bundeswehr die Hausarbeit eines Kameraden aus dem Vorjahr nahezu wörtlich abgegeben hatte.[1]
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