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    Die Grundrechte in der EU

    Die Grundrechte sind im wesentlichen Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Sie sichern den Menschen beispielsweise den Schutz der Menschenwürde und gewähren eine freie Entfaltung der Persönlichkeit, ebenso das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. In den Grundrechten ist die Glaubens- und Meinungsfreiheit festgeschrieben, sowie die Pressefreiheit und die Freiheit der Kunst und der Wissenschaft. Ebenso das Brief- und Postgeheimnis. Ferner – wichtige Elemente einer Demokratie – die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.[1]
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